Bayerns Zahnärzte fordern Europäische Charta der Freien Berufe

FVDZ-Landesversammlung 2019: Einigkeit zum bayerischen Kurs

Der FVDZ Bayern fordert die neu gewählten Abgeordneten im Europa-Parlament auf, sich für die Verabschiedung einer Europäischen Charta der Freien Berufe einzusetzen. Bis heute fehlt auf europäischer Ebene ein gemeinsames Verständnis von Freiberuflichkeit sowie ein einheitlicher Politikansatz gegenüber den Freien Berufen. Für den Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat die freie Berufsausübung nach wie vor höchste Priorität.

Das Positionspapier des FVDZ „Freiberuflichkeit erhalten – Subsidiarität fördern“ geht allen EU-Parlamentariern zu, um den Mehrwert der Freien Berufe für die Gesellschaft hervorzuheben und für ihren Erhalt zu werben. Bislang fehlt auf europäischer Ebene das Verständnis für die gesellschaftliche Bedeutung der Freien Berufe mit ihren Selbstverwaltungen, die den Staat entlasten und Verbraucher, Klienten und, im Fall der Heilberufe, Patienten schützen. Jetzt bekräftigte die Landesversammlung des FVDZ Bayern die Bedeutung der Freien Berufe, denen auch die Zahnärzte/innen in Bayern und Deutschland angehören. In ihrem einstimmig verabschiedeten Leitantrag fordert die über 70-köpfige Landesversammlung die neu gewählten Abgeordneten im EU-Parlament auf, sich für die Verabschiedung der Europäischen Charta einzusetzen.

Die Landesversammlung 2019, die sich aus Delegierten aus allen sieben Bezirken Bayerns sowie München zusammensetzt, zeigte Geschlossenheit bei allen diskutierten Themen. So lehnt sie das geplante „Faire-Kassenwahl-Gesetz“, das die bundesweite Öffnung regional begrenzter Krankenkassen vorsieht, als Wettbewerbsbeeinflussung ab. „Hiervon sind vor allem die regionalen Allgemeinen Ortskrankenkassen betroffen“, sagt Landesvorsitzender Dr. Reiner Zajitschek, der durch den neuen Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das duale System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung in Gefahr sieht.

Wiederkehrende Beschlüsse der Landesversammlung betreffen die Forderung nach Abschaffung der Budgetierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die kontinuierliche Anpassung des GOZ-Punktwertes entsprechend des vom Statistischen Bundesamtes errechneten Anstiegs der Nominallöhne des jeweils vergangenen Jahres. Zur Telematikinfrastruktur (TI) fordert sie u.a. vom Gesetzgeber, auf Sanktionen bei der Einführung der TI-Struktur gegen nicht teilnehmende Praxen zu verzichten.

Dass die Landesversammlung uneingeschränkt zu ihrer Führung steht, bewies auch die Wahl des geschäftsführenden Landesvorstands als Delegierte für die Hauptversammlung des FVDZ 2019 und 2020. Gewählt wurden Dr. Reiner Zajitschek, Dr. Jens Kober und Dr. Thomas Sommerer. Bei den Ersatzdelegierten wurden gleich drei Zahnärztinnen an die Spitze gewählt.

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