Landessozialgericht stellt Verstoß gegen Wahlrechtsgrundsätze fest

KZVB: Wahlrechtsverstöße festgestellt

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) ist vor Gericht mit einem blauen Auge davongekommen. Die Wahlrechtsverstöße zugunsten von ZZB (Zukunft Zahnärzte Bayern) im Vorfeld der Wahl zur Vertreterversammlung im Jahr 2010 – hier vor allem die Verletzung des Neutralitätsgebotes – sah der Senat des Bayerischen Landessozialgerichts „in der Gesamtansicht“ als nicht so gravierend an, um kurz vor Ende der Amtsperiode im Jahr 2016 Neuwahlen anzuordnen. Auf die schriftliche Urteilsbegründung darf man gespannt sein.

Dazu der Prozessvertreter der Kläger, der Sindelfinger Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Ratajczak: „Die massive Werbung in der KZVB-eigenen Publikation „KZVB-Transparent“ für die Wahlliste von ZZB stellt eine Verletzung des Neutralitätsgebotes dar, das für alle Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt. Erst nach einer Beschwerde beim Wahlleiter stellte die KZVB seinerzeit die einseitige Herausstellung der eigenen Wahlliste ab. Das war nach Ansicht der Richter noch rechtzeitig vor der Wahl. Ohne die Beschwerde beim Wahlleiter wären die Verstöße sicherlich weitergegangen. Das hätte dann für Neuwahlen ausgereicht.“

Der Vorsitzende Richter des LSG bezeichnete eine Informationsveranstaltung mit dem KZVB-Vorsitzenden Dr. Rat - zugleich Vorsitzender von ZZB (Zukunft Zahnärzte Bayern) - in Nürnberg als problematisch. Dort war durch grafische Darstellung eine „Aufrechnung“ erfolgt, wer mehr „Puffertage“ produziert habe (FVDZ oder ZZB). Die Relevanz für die spätere Mandatsverteilung in der Vertreterversammlung könne man bei einer Veranstaltung mit ca. 200 Teilnehmern nicht in Abrede stellen, so der Richter. Er zeigte sich verwundert, dass sich das aufsichtführende Ministerium mit der Behandlung der Beschwerde sehr lange Zeit gelassen habe.

Dazu der Landesvorsitzende des FVDZ, Christian Berger: „Auch im Vorfeld der nächsten KZVB-Wahl nutzt der Vorsitzende von ZZB und KZVB wieder die Medien der Körperschaft, um für seine Gruppierung zu werben. So wurde beispielsweise in der Publikation „KZVB Transparent Mittelfranken“ im Januar 2015 ganz unverhohlen Werbung für eine „Azubioffensive von ZZB“ betrieben. Während andere Gruppen Wahlwerbung aus der eigenen Tasche bezahlen, nutzt die ZZB-Spitze ungeniert die mit Kollegengeldern finanzierten Medien der Körperschaft. Auch hier ist die Rechtsaufsicht gefordert, dem Treiben ein Ende zu bereiten. Den Vergleich von Puffertagen wird ZZB ohnehin nicht mehr wagen – nie gab es so viele Puffertage wie unter Dr. Rat.“

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