Richtige Entscheidung für ein faires Miteinander und für mehr Transparenz

FVDZ Bayern begrüßt Entscheidung zur Wahlwiederholung der Kammerdelegierten in München

Der FVDZ Bayern begrüßt die Entscheidung des Vorstandes der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), die Delegiertenwahlen 2022 zur BLZK-Vollversammlung aus München Stadt und Land für ungültig zu erklären, als fair und richtungsweisend.

„Damit stellt der Kammervorstand in Bayern die richtigen Weichen für ein faires Miteinander und für mehr Transparenz in der Vollversammlung der BLZK“, wertet Dr. Jens Kober, Landesvorsitzender des FVDZ Bayern, das Votum des Gremiums.

Vorausgegangen war ein Votum des Landeswahlausschusses der BLZK. Der Ausschuss hatte die Wahlanfechtung eines Münchner Kollegen wegen unzulässiger Wahlbeeinflussung, insbesondere in Publikationen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes München (ZBV München), bestätigt.

Durch die Entscheidung wird der Weg für Neuwahlen im Wahlbezirk München Stadt und Land freige-macht. Dr. Jens Kober spricht von einer sauberen demokratischen Lösung. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts muss sich grundsätzlich neutral verhalten und darf insbesondere nicht einer Wahl-liste Vorteile gewähren, die einer anderen nicht zur Verfügung gestellt werden.“

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