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Landesversammlung


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in den Bezirken


Delegierte KZVB und BLZK


Beschlüsse der
Landesversammlungen

Unsere Bezirksgruppen

Beschlüsse der Landesversammlung
Schweinfurt am 18./19. Juli 2008

Resolution zur Freiberuflichkeit
Gute zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung wird nur durch das persönliche Engagement freiberuflicher Zahnärzte gewährleistet. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, diese Art der Versorgung durch freie Praxen zu sichern und zu stärken. Planwirtschaft oder leistungsfeindliche Elemente (wie z.B. Budgetierung, Gesundheitsfonds und Degression) sind aufzuheben. Therapeutische Wahlfreiheit für den Patienten ist durch Öffnung von Zuzahlungsmöglichkeiten in allen zahnmedizinischen Bereichen zu gewährleisten.

Engagement in den Körperschaften
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern hält es für sinnvoll, dass Verbandsmitglieder sich in zahnärztlichen Organisationen und Körperschaften engagieren mit dem Ziele, die Handlungs- und Ermessensspielräume im Sinne der Satzung des FVDZ zu nutzen.

Zusammenarbeit der Körperschaften
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern fordert alle Körperschaften zu konstruktiver Zusammenarbeit in allen sich überschneidenden Zuständigkeitsbereichen auf.

Begründung:
Da sich die Körperschaften aus Zwangsbeiträgen weitgehend identischer Beitragszahler finanzieren, müssen alle Synergieeffekte allein schon unter der Prämisse sparsamer Haushaltsführung genutzt werden.

Interessenwahrnehmung der Körperschaften
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern fordert von allen in den Körperschaften tätigen Zahnärzten, den Kollegen klar und deutlich die Grenzen der dort möglichen Interessenswahrnehmung aufzuzeigen.

Begründung:
Die Umsetzung staatlicher Diktate darf weder in den Kammern noch in den KZVen als Erfolgsmodell dargestellt werden.

Haushaltsführung in den Körperschaften
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern fordert die Körperschaften zu sparsamer Haushaltsführung auf.

Begründung:
Sinkende Erträge bringen eine zunehmende Zahl von Praxen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Unter diesem Aspekt sind steigende Zwangsbeiträge zur Finanzierung der Körperschaften nicht zu verkraften. Alle gebotenen Möglichkeiten sparsamer Haushaltsführung und nachfolgender Beitragsabsenkungen müssen genutzt werden. Nicht wirtschaftliche, nicht zwingend erforderliche und kostenintensive Dienstleistungen sind einzustellen.

WeiterBildungsOrdnung
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern lehnt eine Änderung der Weiterbildungsordnung mit dem Ziel weiterer fachlicher Differenzierung und insbesondere die Einführung weiterer Fachzahnarzttitel ab.

Begründung:
Auf der Bundesversammlung der BZÄK im kommenden Herbst soll eine neu konzipierte Musterweiterbildungsordnung beraten oder beschlossen werden, welche die Gefahr einer offiziell sanktionierten, weiteren fachliche Differenzierung in sich trägt.

Die Landesversammlung des FVDZ steht hinter einer eigenverantwortlichen Pflicht zur fachlichen Fort- und Weiterbildung.

Der Zahnarzt ist dabei bereits als Facharzt innerhalb der Medizin zu sehen. Außer der traditionellen bayerischen Aufgliederung in Oralchirurgen und Kieferorthopäden ist eine weitere Differenzierung des zahnärztlichen Berufsbildes ineffektiv und kontraproduktiv.

Jeglichen Bemühungen von Hochschulen, für postgraduale Studiengänge neue Fachzahnarzttitel einzuführen, ist strikt entgegenzutreten. Die Einführung eines „Hauszahnarztes“ mit eingeschränktem Therapiespektrum ist ebenso abzulehnen wie die Einführung sektoraler Budgets, die mehr „Spielraum“ für mögliche Spezialisten zu Lasten der Generalisten schaffen sollen.

Berufsfertiger Zahnarzt contra postgraduale Qualifizierung
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern lehnt Bestrebungen ab, die postgradualen Weiterbildungsmöglichkeiten (im Besonderen Master) zu Lasten der studentischen Ausbildung zum berufsfertigen Zahnarzt auszubauen.

Begründung:
Der Mangel an Mitteln, die die Politik den Universitäten, trotz Studiengebühren, zur studentischen Ausbildung zur Verfügung stellt, darf nicht dazu führen, dass die Hochschullehrer die Ausbildung vernachlässigen und in den postgradualen Bereich verlagern, um betriebswirtschaftlich zu überleben.
Die Politik wird aufgefordert, die finanziellen Mittel für die vollwertige studentische Ausbildung ausreichend zur Verfügung zu stellen und die Hochschullehrer ihrer hohen Qualifikation entsprechend zu bezahlen.

GOZ
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern lehnt eine Novellierung der GOZ unter den Vorzeichen der Volumenneutralität und BEMA-Kompatibilität ab. Die bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, sich auch nach der Landtagswahl im Bundesrat für eine wissenschaftlich und betriebswirtschaftlich stimmige private Gebührenordnung mindestens auf Basis der HOZ einzusetzen.

Begründung:
Bedingungen wie Volumenneutralität und BEMA–Kompatibilität sind mit moderner und patientenorientierter Zahnheilkunde nicht in Einklang zu bringen. Alle rechtlichen Auflagen mit Kostenfolgen sind kontinuierlich einzupreisen.

Basistarif
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern lehnt die Einführung des Basistarifs als ordnungspolitisch falsch ab.

Die Verhandlungen des Vorstandes der KZBV zur Ausgestaltung des Basistarifs werden von der Landesversammlung ebenfalls als nicht zielführend abgelehnt. Die KZBV wird aufgefordert, weitere organisatorische Vorbereitungen zur Einführung des Basistarifes unverzüglich einzustellen.

Basistarifversicherte sind weiterhin Privatpatienten, denen ein Kostenerstattungsanspruch zusteht. Leistungsbegrenzende Regelungen wie HVM, Degression, Budgetierung, Wirtschaftlichkeitsprüfungen etc. dürfen nicht stattfinden. Eine Abrechnung von Leistungen über die KZV wird abgelehnt.

Budget in der GKV
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern fordert die Abschaffung jeglicher Budgetierung in der Zahnheilkunde, auch im Hinblick auf die eklatante, durch nichts zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zu dem ab dem 1.1.09 nicht mehr budgetierten ärztlichen Sektor.

Begründung:
Budgets führen zu Rationierung von Gesundheitsleistungen und schaden unseren Patienten. Die ambulante zahnmedizinische Versorgung war und ist nicht Ursache für die Finanzprobleme der GKV.

Gesundheitsfonds
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern fordert die politischen Parteien, insbesondere die CSU auf, den Gesundheitsfonds zu stoppen.

Begründung:
Der Fonds bringt keinerlei Vorteile. Speziell in Bayern wird durch den Mittelabfluss eine schlechtere medizinische Versorgung der Patienten bei steigenden Beiträgen resultieren. Dies ist der bayerischen Bevölkerung nicht zumutbar. Die CSU und die bayerische Staatsregierung  sind mitverantwortlich. Die bayerischen Zahnärzte werden aufgefordert, diesen Sachverhalt ihren Patienten darzustellen.

Streichung des Zuzahlungsverbotes
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern fordert im Interesse einer höherwertigen Patientenversorgung eine Aufhebung des Zuzahlungsverbotes für alle Bereiche der Zahnheilkunde.

Begründung:
Jedem gesetzlich versichertem Patienten muss die Wahl einer Alternative zur „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlichen“ Versorgung ohne Verlust der Kassenleistung ermöglicht werden.

eCard
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern lehnt die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ab.

Begründung:
Die Einführung der eCard verursacht Kosten in Milliardenhöhe ohne nachweislichen Nutzen für die Patienten. Außerdem hebelt sie die Persönlichkeitsrechte der Patienten und die ärztliche Schweigepflicht aus.

Selektivverträge
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern lehnt Selektivverträge ab, die zu einer Zersplitterung des Berufsstandes führen und privatrechtliche Vertragsmöglichkeiten einschränken.