2015

Einfluss berufsfremder Interessen vermeiden

20.04.2015

Der FVDZ Bayern sieht sich als stärkste politische Kraft der Zahnärzte in Bayern in der Pflicht, auf negative Entwicklungen im Gesundheitswesen und für den Berufsstand hinzuweisen und auf die entsprechenden Schaltstellen in der Politik einzuwirken. Vor diesem Hintergrund stellte die Landesversammlung des bayerischen Landesverbandes ihre Forderungen an Gesetzgeber, Politik und Selbstverwaltungen. Ihr besonderes Augenmerk richteten die bayerischen Delegierten auf die Situation der Freien Berufe in Deutschland vor dem Hintergrund der Deregulierungstendenzen aus Brüssel. Entsprechende Leitanträge wurden an den bayerischen Landtag und an die Bundesregierung adressiert.

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Voller Durchblick bei der Abrechnung

16.04.2015

Der FVDZ Bayern hat seine Tabelle für die Vergütung zahnärztlicher Leistungen aktualisiert. Die FVDZ Bayern-Tabelle 2015 ermöglicht den raschen Vergleich von GOZ 2012, BEMA, GOZ 1988, GOÄ und  HOZ. Sie wird im April kostenfrei an alle Zahnarztpraxen in Bayern ausgeliefert. Dies verkündet der Landesverband des FVDZ im Vorfeld der diesjährigen Landesversammlung in München.

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Information: Mindestlohn in Zahnarztpraxen

02.03.2015

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Für Azubis gilt der Mindestlohn nicht. Praxen mit bestehenden Arbeitsverträgen sollten sich in jedem Fall die Zeit nehmen nachzurechnen, ob der Mindestlohn bei jedem einzelnen Arbeitsverhältnis erreicht wird.

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