BZÄK, KZBV, FVDZ: Zahnärztliche Versorgung sichern

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordern angesichts der Corona-Krise, dass die Politik „der sich massiv verschlechternden wirtschaftlichen Situation der Zahnarztpraxen in Deutschland Rechnung trägt“ und diese unter einen finanziellen Schutzschirm stellt. Denn: Ein solcher sei nicht nur für die Wirtschaft und Krankenhäuser erforderlich, sondern auch für Zahnarztpraxen. Die schon jetzt entstandenen gravierenden wirtschaftlichen Einbußen in den Praxen würden sonst zunehmend zu Entlassungen oder gar Insolvenzen führen, erklärte der KZBV-Vorsitzende Wolfgang Eßer. Wegen des erhöhten Infektionsrisikos sei man auf die Lieferungen von Schutzausrüstung angewiesen. Der FVDZ hat sich den Forderungen der KZBV und der BZÄK angeschlossen und betont, dass die Zahnärzteschaft ihren Versorgungsauftrag erfüllen werde. Allerdings sollten auch in Zahnarztpraxen Kontakte auf das medizinisch notwendige Maß reduziert werden. Dies diene dem Schutz der Patienten, aber auch der Zahnärzte und Praxismitarbeiter.

Da die Situation für die Praxen auch erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen habe, müsse es Unterstützung geben, sonst stehe die flächendeckende Versorgung auf dem Spiel, sagt der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. Die bereits jetzt entstehenden gravierenden Einbußen könnten viele Praxen nicht aus eigenen Mitteln abfedern. Schrader begrüßte es ausdrücklich, dass für die Behandlung von Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert oder bereits an SARS-CoV-2 erkrankt sind, besonders ausgerüstete Zentren eingerichtet werden.
Quelle: bzaek, kzbv, fvdz

 

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