Pandemiezuschlag in der GKV

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat mit dem GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung für einen Pandemiezuschlag getroffen. In der zweiten Jahreshälfte soll es demnach einen Betrag von max. 275 Mio Euro als einmalige Abgeltung für den erhöhten Aufwand bei der Behandlung von GKV-Versichterten während der Corona-Pandemie geben.

Dieser Betrag wird nach einem noch festzulegenden Verteilungsschlüssel bundeseinheitlich auf die Praxen verteilt. Als Orientierung dafür sollen Praxisgröße und Anzahl der Behandler pro Praxis dienen. Einbezogen in den auszuzahlenden Zuschlag werden Regelungen zur Vergütung von besonderen Aufwänden, die bereits auf Landesebene mit den KZVen getroffen wurden.

Das Statement der KZBV zum Pandemiezuschlag finden Sie unter

https://www.kzbv.de/informationen-fuer-praxen.1371.de.html

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