Der FVDZ Bayern gibt auch 2015 die FVDZ Bayern-Tabelle heraus

Voller Durchblick bei der Abrechnung

Der FVDZ Bayern hat seine Tabelle für die Vergütung zahnärztlicher Leistungen aktualisiert. Die FVDZ Bayern-Tabelle 2015 ermöglicht den raschen Vergleich von GOZ 2012, BEMA, GOZ 1988, GOÄ und  HOZ. Sie wird im April kostenfrei an alle Zahnarztpraxen in Bayern ausgeliefert. Dies verkündet der Landesverband des FVDZ im Vorfeld der diesjährigen Landesversammlung in München.

Tabelle2015Die Tabelle zeigt anschaulich, dass Zahnarztpraxen heute bei vielen Leistungen den 3,5-fachen Steigerungssatz der GOZ 2012 verlangen müssen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen im BEMA bezahlen. Mit der Leporello-Tabelle lässt sich auf einen Blick erfassen, ob bei den zahnärztlichen Leistungspositionen der 2,3-fache GOZ-Satz oder der BEMA höher bzw. niedriger bewertet ist. Zugrunde liegt der aktuelle Punktwert des 1. Quartals 2015 AOK/vdek Bayern. Überall dort, wo es sich um identische Leistungen handelt, wurde die höher dotierte Vergütung fett grün, die niedriger dotierte Vergütung rot gedruckt. Gleichzeitig gibt die Tabelle in den beiden helleren Spalten im braunen Farbbereich der GOZ 2012 an, wie viel Zeit der Behandler maximal in Minuten aufwenden darf, wenn er dafür  2,3-fach- bzw. 3,5-fach liquidiert.

Die Zahnärzte müssen ihre Praxen heute streng betriebswirtschaftlich führen, um am Markt bestehen zu können. Die Kosten für Dienstleistungen sind in den vergangenen acht Jahren allgemein gestiegen. Den 2008 im Referentenentwurf genannten Stundensatz von 194 Euro hat der FVDZ Bayern in dieser Tabelle deshalb maßvoll auf 220 Euro angepasst. „Allenfalls kleine Praxen können mit einem Mindesthonorarumsatzbedarf/Stunde von 220 Euro auskommen“, erklärt FVDZ-Landesvorsitzender Christian Berger. Für solche Praxen wurde die bei durchschnittlichen betriebswirtschaftlichen Kalkulationen für die Leistungen zur Verfügung stehende Zeit beim 2,3-fachen und 3,5-fachen GOZ-Satz angegeben. Eigene Praxiskalkulationen können so leicht erstellt werden.

Besonders ins Auge springt nach wie vor die unzureichende Honorierung bei GOZ 0010, der eingehenden Untersuchung. In der GOZ 2012 fehlt eine Zeitvorgabe und es sind nur 12,94 € (im 2,3-fachen Satz) vorgesehen – anders als im Referentenentwurf 2008. Hier war eine Zeitdauer von mind. 10 Minuten und eine Honorierung von 19,49 Euro (im 2,3-fachen Satz) angesetzt. Gleichzeitig wurde schon damals ein Mindesthonorarumsatz pro Stunde von 194 Euro vom Bundesgesundheitsministerium als angemessen bezeichnet. Die Stunde hatte aber auch 2008 nur 60 Minuten.

Der FVDZ Bayern kritisiert erneut, dass bei der GOZ 2012 keine Beschreibung der modernen präven-tionsorientierten Zahnheilkunde zugrunde gelegt und die Relationierung der bisherigen Leistungsziffern zueinander weitgehend beibehalten wurde. „Dadurch sind Leistungen, die in der GOZ 1988 schlecht honoriert waren, meist auch in der GOZ 2012 unterbewertet“, sagt Christian Berger.

Die FVDZ Bayern-Tabelle 2015 (DIN-lang-Format, Leporello) wird in der dritten Aprilwoche einer Aussendung der eazf GmbH an alle bayerischen Zahnarztpraxen beiliegen.

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