„Ampel“ erschafft Test-Monster

FVDZ Bayern kritisiert Schnellschuss bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes –Testpflicht für Zahnarztpraxen

Die Ampel-Koalition ist weit über das Ziel hinausgeschossen. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) tritt nach gestriger Ankündigung mit dem heutigen Tag in Kraft und hat massive negative Auswirkungen auf die Zahnarztpraxen. Behandler und Beschäftigte müssen sich – unabhängig, ob genesen, geimpft oder geboostert – täglich testen oder sich zweimal wöchentlich einem PCR-Test unterziehen.

Diese Regelung gilt für Zahnärzte und Praxismitarbeiterinnen sowie Besucher. Patienten sind davon ausgenommen. Tests können individuell durch einen täglichen Antigentest ohne Überwachung erfolgen oder alternativ durch zwei PCR-Tests pro Woche. Zudem müssen die Praxen laut § 28b Absatz 2 IfSG ein Testkonzept vorhalten. Die jeweiligen Testergebnisse müssen täglich kontrolliert und entsprechend dokumentiert werden. 

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind unverhältnismäßig, unsinnig und bringen einen massiven Zuwachs an Kosten und Bürokratie. Die Landesvorsitzenden Dr. Thomas Sommerer und Dr. Jens Kober fürchten nicht nur Lieferengpässe bei den Schnelltests, sondern sogar den Kollaps der flächendeckenden Versorgung.

Für den FVDZ Bayern ist die überstürzte Gesetzesänderung ein Schnellschuss, der zeigt, wie konfus die Ampel-Koalition startet. „Während sich Zahnarztteams täglich vor Arbeitsbeginn testen müssen, sind die Patientinnen und Patienten davon nicht betroffen. Ungeimpfte dürfen zwar nicht ins Restaurant, aber in die Zahnarztpraxis!“, sagt Dr. Jens Kober. Dr. Thomas Sommerer macht deutlich, dass es aus medizinischer Sicht ein völliger Unsinn sei, wenn sich dreimal Geimpfte täglich testen müssen.

Das löst nicht nur im FVDZ Bayern Kopfschütteln und Besorgnis aus, sondern auch in den Selbstverwaltungen von Ärzten und Zahnärzten. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) sind für die Sicherstellung der zahnärztlichen Behandlung im Freistaat verantwortlich und ihr Präsident und Vorstandsvorsitzender Christian Berger hat sich bereits in einem Brandbrief an den bayerischen Gesundheitsminister Holetschek gewandt.

Der FVDZ Bayern fordert die Rücknahme des unsinnigen Gesetzes und die volle Kostenübernahme für die Tests von der Bundesregierung. Den Zahnärztinnen und Zahnärzten rät er, nicht nur die Testergebnisse zu dokumentieren, sondern auch zu dokumentieren, wenn Tests bestellt, aber nicht verfügbar sind. Im Zweifelsfall sollten Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bayern lieber die notwendige Behandlung ohne Testung des Praxisteams durchführen, anstatt die Patienten unbehandelt nach Hause zu schicken.

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