Endlich: Zahnärzte impfen mit!

Die 5. Verordnung zur Änderung der Corona-Impfverordnung ist ein wichtiger Schritt für Bayerns Zahnärztinnen und Zahnärzte

Es war ein steiniger Weg zur Impfberechtigung für Zahnärzte, jetzt ist er geschafft: Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen ab sofort Corona-Impfungen durchführen. So steht es in der 5. Verordnung zur Änderung der Corona-Impfverordnung und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der FVDZ Bayern begrüßt diesen wichtigen Schritt hin zu mehr Medizin in der Zahnmedizin. Dies baut eine weitere Hürde zwischen Zahnmedizin und Humanmedizin ab. 

Der FVDZ hebt die rasche Umsetzung der Schulung durch die Bayerische Landeszahnärztekammer und die eazf-Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK hervor. Laut Meldung der BLZK haben bisher 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Bayern Schulungen durchlaufen. „Beide Körperschaften BLZK und KZVB haben gemeinsam dafür gesorgt, dass der organisatorische Aufwand rasch und unbürokratisch erfüllt worden ist. Darin zeigt sich einmal mehr die gute Zusammenarbeit zwischen den seit 2017 freiverbandlich geführten zahnärztlichen Selbstverwaltungen in Bayern. Das war nicht immer so“, erinnert sich der stv. Landesvorsitzende Dr. Thomas Sommerer aus Marktredwitz.

Für den FVDZ Bayern stellt die Möglichkeit des eigenverantwortlichen Impfens durch Zahnärzte einen weiteren Schritt hin zu einem interdisziplinären Miteinander von Zahn- und Humanmedizin dar. „Der interdisziplinäre Ansatz bringt uns heute in einigen Bereichen weiter. Beispiel Kopfschmerztherapie, Beispiel Parodontitis, Diabetologie und Kardiologie. Auch im Bereich der Medikamenten-Interaktionen müssen Medizin und Zahnmedizin sich künftig noch enger vernetzen – gerade mit Blick auf die Tatsache, dass Menschen älter und damit auch kränker werden“, sagt Landesvorsitzender Dr. Jens Kober aus München.

Für die stv. Landesvorsitzende Dr. Romana Krapf aus Weißenhorn ist die Sache klar: „Es ist wichtig, dass wir Zahnärzte nun mit einer Zusatzausbildung impfen können und einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten können. Das Impfen für Zahnärzte ist naheliegend, da wir täglichen Umgang und langjährige Erfahrung mit Anästhesien und Spritzen haben!“

Die Vorarbeit ist geleistet, dazu zählte u.a. die verpflichtende Anbindung an das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) des Robert Koch-Instituts (RKI), die Abrechnung der Impfleistungen über die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Nach Änderung der die technische Umsetzung regelnden Allgemeinverfügung können Impfstoffe durch Zahnärztinnen und Zahnärzte in Apotheken bestellt werden. Vorgesehen ist dafür - nach Angaben von BMG und Apothekerschaft – der Stichtag 7. Juni 2022.

Bevor Zahnmediziner impfen dürfen, sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen, die auf der Internetseite der Bundeszahnärztekammer gelistet sind. Auch BLZK und KZVB weisen auf die Voraussetzungen hin und geben aktuelle Informationen: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/impfen.html.

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