FVDZ Bayern kippt Puffertage

Der neue bayerische Honorarverteilungsmaßstab (HVM) gibt Zahnarztpraxen größtmögliche Planungssicherheit

In der Vergangenheit hatten die bayerischen Zahnarztpraxen fast jedes Jahr mit Puffertagen zu kämpfen – zum Leidwesen der Zahnärzte/innen und ihrer Patienten. Dies ist mit dem neuen HVM vorbei. Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) hat am Samstag, 28. April 2018, mit großer Mehrheit beschlossen, ab 2019 neue Wege zu beschreiten: zugunsten von mehr Planungssicherheit in den bayerischen Vertragszahnarztpraxen.

Der neue KCH-HVM wird nach Aussagen von Christian Berger (FVDZ), 1. Vorsitzender des Vorstandes der KZVB, ab 2019 mehr Planungssicherheit schaffen, den Mangel kassenbezogen aufzeigen und die Puffertage verzichtbar machen. Der freiverbandlich geführte KZVB-Vorstand setzt damit den Auftrag aus der Vertreterversammlung der KZVB vom 25. November 2017 um, der folgende Eckpunkte für die Verabschiedung eines neuen Honorarverteilungsmaßstabs vorausgesetzt hat: Höchstmaß an Planungssicherheit für die bayerischen Zahnarztpraxen, Aufzeigen des Mangels an Finanzmitteln im System und Verzicht auf Puffertage.

„Ich bin sicher, dass wir damit auf einem guten Weg sind“, sagt FVDZ-Landesvorsitzender Dr. Reiner Zajitschek. „Das Jahr 2016 ist ein Musterbeispiel dafür, dass wir eine Veränderung brauchen. In diesem Jahr führten extrem kurzfristig ausgerufene Puffertage dazu, dass das Budget nicht ausgeschöpft wurde. Seitdem stellt sich die Situation so dar, dass wir die Gesamtvergütungsobergrenzen nicht mehr erreichen und erhebliche Mittel verschenken. Der neue HVM ermöglicht es jedem Praxisinhaber, seine Budgetsituation exakt einzuschätzen. Bis zum Jahresende sorgen jeder zusätzliche Behandlungsfall und die Fallgruppeneinteilung bei Patienten mit höherem Behandlungsbedarf für eine adäquate Entwicklung des Praxisbudgets. Außerdem muss künftig kein bayerischer Zahnarzt mehr auf Puffertage Rücksicht nehmen – weder bei der Urlaubsplanung noch bei den Praxiszeiten.“

Der neue Honorarverteilungsmaßstab orientiert sich am jeweiligen Behandlungsfall: garantierte Budgetsummen werden mit den Fallzahlen multipliziert und steigen mit dem Leistungsgeschehen. Jede Praxis kann sich entsprechend entwickeln. Transparenz wird hergestellt durch die Kenntnis der vorab garantierten Budgetbeträge und –summen. Alle Zahnärzte werden gleich behandelt, indem ausschließlich auf das Leistungsgeschehen abgestellt wird. Der neue HVM knüpft im Übrigen an die Systematik für PAR, KB und KFO an.

Die Fraktion von FVDZ und Vereinen hat sich in der namentlich erfolgten Abstimmung klar hinter das Konzept der KZVB-Führung gestellt. „Damit stellen wir ganzjährige Planungssicherheit her!“, so Dr. Zajitschek. Die KZVB-Führung hat zum HVM weitere Roadshows in ganz Bayern angekündigt.

Ein aus freiverbandlicher Sicht weiterer Meilenstein stellt die Änderung der Assistentenrichtlinien dar. Künftig kann jede/r Zahnärztin/Zahnarzt bis maximal vier Kollegen/innen anstellen, ohne ein MVZ zu gründen zu müssen. Die bisherige Regelung erlaubte es, maximal zwei Kollegen anzustellen. Für den FVDZ Bayern stärkt diese Liberalisierung die bayerischen Praxen gegenüber den Medizinischen Versorgungszentren.

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