FVDZ fordert Fakten statt Fake News

Gericht stoppt Verbreitung von unwahren Behauptungen durch den Vorsitzenden von ZZB, Dr. Armin Walter

Das Landgericht Frankfurt/Main hat im Wege einer Einstweiligen Verfügung die Verbreitung von Fake News gestoppt, die Dr. Armin Walter, ZZB-Vorsitzender in Bayern, gegen den FVDZ Bayern und gegen die zahnärztlichen Körperschaften richtet. Das Gericht untersagt Dr. Walter, die Behauptungen aufrechtzuerhalten bzw. weiterzuverbreiten.

Auf der einschlägigen Internetseite verbreitete Dr. Walter unwahre Tatsachenbehauptungen, die der Vorsitzende Richter der 8. Kammer für Handelssachen am LG Frankfurt als gegenständlich für die gerichtliche Verfügung ansieht (AZ: 3-08 O 78/19). Dr. Walter wird untersagt, die folgenden Behauptungen weiterzuverbreiten:

1. „(…) Denn die reduzierten Teilnahmegebühren für FVDZ-Mitglieder ist nicht nur den voll zahlenden Teilnehmern gegenüber ungerecht. Diese Gebührenreduktion schädigt alle anderen Zahnärzte in Bayern durch fehlende Einnahmen ihrer KZVB“.

Tatsächlich geht es hier um eine Veranstaltung des FVDZ Bayern, die dieser organisiert hat – nicht um eine KZVB-Veranstaltung.

2. „Die Verschmelzung der Fortbildungsveranstaltungen zweier getrennter Körperschaften der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns und der Bayerischen Landeszahnärztekammer in der eazf GmbH mit dem Miteigentümer Oemus Media GmbH ist nach außen völlig intransparent“.

Auch hierbei handelt es sich um eine Falschbehauptung!

Die zum „Skandal“ hochstilisierten Falschmeldungen, in denen, bar jeglichen Wahrheitsgehalts, von „Neutralitätspflichtverletzung“ und „bisher einmaligem Rechtsverstoß“ die Rede ist, hatte Dr. Walter auch nach Aufforderung nicht vom Netz genommen. Stattdessen trug er die Fake News auch noch zum aufsichtführenden Ministerium der KZVB.

Landesvorsitzender Dr. Reiner Zajitschek: „Dr. Walter hat falsches Zeugnis abgelegt, indem er über die Internetseite seiner Gruppierung Unwahrheiten platziert hat, was in den sozialen Netzwerken und in einschlägigen E-Mail-Gruppen weiterverbreitet wurde. Das ist im höchsten Maß unseriös. Er schadet damit dem FVDZ Bayern und den zahnärztlichen Körperschaften. Gleichzeitig hat er dem Ansehen der bayerischen Zahnärzte großen Schaden zugefügt!“

Sollte sich der Zahnarzt aus München nicht an die gerichtliche Auflage halten, droht eine empfindliche Geldstrafe.

 

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