Statement von Dr. Jens Kober, FVDZ-Landesvorsitzender Bayern zur Abstimmung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinSt) im Deutschen Bundestag:

Ein Dilemma mit Ansage

„Es ist nicht neu, dass die niedergelassenen Heilberufsangehörigen zur Kasse gebeten werden, wenn mal wieder Leere im GKV-Topf herrscht: Ein Dilemma mit Ansage! Uns Zahnärztinnen und Zahnärzte trifft es doppelt hart:

  1. Mit der Wiedereinführung der Budgetierung zahnärztlicher Leistungen ab 2023
  2. Mit dem faktischen Aus der erst 2021 eingeführten systematischen PAR-Behandlung und entsprechend neuen BEMA-Leistungen

Beinahe lächerlich mutet dabei das Zugeständnis an, vulnerable Gruppen in der PAR-Behandlung von der Budgetierung auszunehmen: Brosamen, die man vom Tisch kratzt!

Aus diesem Grund ist es für das Überleben der Zahnarztpraxen nicht unbedeutend, die Vorschläge aus der FVDZ Bayern-Tabelle 2022 zur Analogisierung der PAR-Leistungen in der GOZ zu berücksichtigen, bzw. ihnen zu folgen. Der FVDZ Bayern hat die FVDZ Bayern-Tabelle 2022 im Mai an alle Praxen kostenfrei versandt und jetzt auf dem 63. Bayr. Zahnärztetag an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verteilt. Mein Rat: Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Hierzu die Pressemitteilung des FVDZ-Bundesverbandes

Der Deutsche Bundestag hat heute mit den Stimmen der Ampelkoalition das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Wochenlang hatten Zahnärzte, Ärzte und andere medizinische Fachberufe gegen das Kostendämpfungsgesetz protestiert. Vergebens, wie sich zeigt. „Die Einschnitte für die medizinische Versorgung werden dramatische Folgen haben – für die Praxen, aber vor allem für die Patienten“, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader nach der Abstimmung im Bundestag.

Mit dem Gesetz wird für die zahnärztliche Behandlung gesetzlich Versicherter wieder eine Ausgabenobergrenze eingeführt. Und das, obwohl erst im vergangenen Jahr umfangreiche Leistungen zur Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen wurden. In Deutschland leiden mehr als 30 Millionen Menschen an dieser Erkrankung. „Deren Versorgung wird in Zukunft nur noch in sehr begrenztem Maße möglich sein, begonnene Behandlungen werden in weiten Teilen vermutlich nicht fortgesetzt werden können“, befürchtet Schrader. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betonte am Donnerstagnachmittag erneut, dass es keine Leistungskürzungen für die Patienten geben werde. „Dies wird nicht so sein: Bei der Parodontitis-Therapie wird den Patienten durch die neue gesetzliche Regelung die Leistung faktisch vorenthalten“, sagt Schrader. „Denn es gilt die alte Weisheit: Für begrenzte Mittel kann es keine unbegrenzten Leistungen geben.“ Die Patienten seien sogar doppelt betroffen, weil sie einerseits höhere Krankenkassenbeiträge bezahlen müssten, andererseits aber drastisch weniger zahnmedizinische und auch medizinische Leistungen bekämen.

Das Zugeständnis, Leistungen der Parodontitis-Therapie bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung „auszudeckeln“, sei für diesen Personenkreis zu begrüßen, geht nach Schraders Ansicht aber am Problem vorbei. „Das ist eher Kosmetik als echte Problemlösung.“

Die Wiedereinführung der strikten Budgetierung werde allerdings noch weitere Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung haben. „In vielen Praxen werden schlicht die Lichter ausgehen“, prognostiziert der FVDZ-Bundesvorsitzende. „Die Kosten in den Praxen steigen ungebremst – Inflation, Energiekrise und Personalnotstand belasten nicht nur Kliniken. Das werden viele Niedergelassene nicht mehr durchhalten. Dass sich die medizinische Versorgung dadurch drastisch verschlechtern wird und dass mittelfristig die flächendeckende wohnortnahe Versorgung gefährdet wird, scheint den Gesundheitsminister nicht zu interessieren.“

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