Handfeste Unterstützung für die Zahnarztpraxen

FVDZ Bayern-Tabelle 2016 vergleicht auf einen Blick BEMA, GOZ 2012, GOÄ und HOZ

FVDZ Bayern TabelleDie Schere zwischen steigenden Praxiskosten und stagnierendem Honorar geht immer weiter auseinander. Während die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) seit 1988 hinsichtlich der Honorierung nahezu unverändert geblieben ist – die Novellierung 2012 brachte nur wenige Veränderungen –, gab es für die vertragszahnärztliche Tätigkeit, in den meisten Jahren, Punktwert-Steigerungen in homöopathischer Dosierung. Die FVDZ Bayern-Tabelle vergleicht BEMA mit GOZ 2012, GOZ 1988, GOÄ und HOZ und zeigt zudem, wie viel Zeit der Behandler für die einzelne Leistung „investieren“ darf, um im „grünen“ Abrechnungsbereich zu bleiben.

Die Zahnärzte/innen müssen ihre Praxen heute streng betriebswirtschaftlich führen, um am Markt bestehen zu können. Dabei soll die Tabelle helfen. Sie zieht den Vergleich zwischen BEMA, GOÄ, HOZ, GOZ 1988 und GOZ 2012. Die Kosten für Dienstleistungen sind in den vergangenen Jahren allgemein gestiegen. Den 2008 im Referentenentwurf genannten Stundensatz von 194 Euro hat der FVDZ Bayern in seiner Tabelle 2016 deshalb maßvoll auf 230 Euro angepasst. „Allenfalls kleine Praxen können mit einem Mindesthonorarumsatzbedarf/Stunde von 230 Euro auskommen“, räumt FVDZ-Landesvorsitzender Christian Berger ein. Für solche Praxen wurde die bei durchschnittlichen betriebswirtschaftlichen Kalkulationen für die Leistungen zur Verfügung stehende Zeit beim 2,3-fachen und 3,5-fachen GOZ-Satz angegeben. Eigene Praxiskalkulationen können auf diese Weise leicht erstellt werden.

FVDZ Bayern Tabelle

Anhand von BEMA Nr. 13b wird die Nutzung der Tabelle veranschaulicht: Für die zweiflächige Füllung gibt es im BEMA 39,94 €. Im direkten Vergleich mit dem 2,3-fachen GOZ-Wert (31,30 €) ist der BEMA deutlich höher und damit „grün“. Erst im 3,5-fachen GOZ-Satz erhält der Behandler 47,64 €. Der zeitliche Aufwand für diese Leistung soll im 2,3-fachen GOZ-Satz 8,2 Minuten nicht übersteigen! Schon die HOZ 2009 sah 49,78 € als angemessen an.

„Den Zahnarztpraxen werden ständig neue Kosten zugemutet, so z.B. unter den Stichworten Dokumentation und Hygiene, aber eine Anpassung der Gebührensätze an die wirtschaftliche Entwicklung wird ihnen seit 1965 verwehrt“, sagt Christian Berger, Landesvorsitzender des FVDZ. Die Umwandlung der BUGO 1965 in die GOZ 1988 sei ohne Honorarzuwachs erfolgt. Die Novellierung 2012 habe wiederum wenige Veränderungen gegenüber 1988 gebracht.

Umso schlimmer wertet der FVDZ Bayern, dass mit dem AOK-Vertrag 2014-2016, den die KZVB-Führung im vergangenen Jahr abgeschlossen hat, künftig höhere Hygienekosten nicht berücksichtigt worden sind. Sämtliche Kosten für die Umsetzung der RKI-Richtlinien in den Praxen sind vollumfänglich in der Punktwerterhöhung enthalten (3,23% minus 1,56% aufgrund der Überschreitung der Gesamtvergütungsobergrenze = 1,67%). „Die Vertragsparteien sind sich hierbei einig“ … „Kosten für die Umsetzung dieser RKl-Richtlinien können somit zukünftig nicht mehr geltend gemacht werden.“ (siehe dazu Mundauf 14 auf der Internetseite des FVDZ Bayern: www.fvdz-bayern.de)

Die FVDZ Bayern-Tabelle (DIN-lang-Format, Leporello) ist bereits kostenlos allen Zahnärztinnen/Zahnärzten in Bayern zugegangen (Beilage im KZVB-Transparent). Wer die Tabelle auf elektronischem Weg erhalten möchte, kann sich für den Erhalt als PDF anmelden: info@fvdz-bayern.de

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