FVDZ Bayern kritisiert Beschluss der Vertreterversammlung

Nein zum Wohnbauprojekt der KZVB

Der FVDZ-Landesverband Bayern kritisiert die Entscheidung der Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) zum Bau von 103 Wohneinheiten der KZVB auf deren Gartengrundstück in der Münchner Fallstraße 34. Weder wurden Alternativen für die Verwendung des Vermögens der KZVB vorgestellt noch gibt es solide Berechnungen für das geplante Bauvorhaben. Vielmehr wurde mehrfach betont, dass alle vorgelegten Zahlen auf „Schätzungen von hochrangigen Experten“ beruhten. Trotz vieler Unwägbarkeiten ließ sich die ZZBMehrheitsfraktion in der KZVB nicht von ihrem Vorhaben abbringen, ad hoc eine Entscheidung für das ca. 30 Millionen-Projekt herbeizuführen.

Um mehr Planungssicherheit zu erhalten, hatte der FVDZ in der VV dafür plädiert, die Entscheidung zu vertagen, eine Mitgliederbefragung durchzuführen und auf einer weiteren Vertreterversammlung solide Berechnungen vorzulegen. Mit ihrer dünnen Mehrheit von 13 Delegiertenstimmen setzte sich die Fraktion von ZZB gegen die 11 Delegierten des FVDZ letztlich durch und ignorierte damit die vorgebrachten Kritikpunkte des FVDZ. Angesichts der weitreichenden Entscheidung, die das Wohnbauprojekt der KZVB mit sich bringt, zeigt das Durchsetzen trotz knapper Mehrheit, wie wichtig es ist, dass sich die bayerischen Zahnärzte/innen an der Wahl ihrer Zahnärzteparlamente in KZVB und BLZK beteiligen. Bei der KZVBWahl 2010 fehlten dem FVDZ bayernweit die Stimmen von gerade einmal 69 Wählern für eine Pattsituation in der Vertreterversammlung.

Für den FVDZ Bayern ist der Beschluss pro Wohnbau grob fahrlässig gegenüber den bayerischen Zahnärzten, zumal sowohl die erforderliche Genehmigungsplanung als auch die konkrete Bauleistungsbeschreibung fehlen. „Den übereilten Beschluss, mit der das Bauvorhaben vorab festgezurrt wurde, lehnen wir ab“, sagt FVDZ-Landesvorsitzender Christian Berger. Berichtet wurde beispielsweise, dass die Fläche der Tiefgarage für die 103 Wohneinheiten von 7000 auf 4500 Quadratmeter reduziert wurde, ohne hierfür genehmigungsfähige Pläne vorzulegen. Auch die vermutliche Bodenbelastung durch evtl. im Erdreich des Gartens befindliche Altlasten ist für den FVDZ nicht ausreichend abgeklärt. Auf dem Grundstück stand vor dem Bau des Zahnärztehauses eine Verzinkerei.

Die FVDZ-Fraktion in der VV der KZVB hatte in einem eigenen Antrag gefordert, das geplante Bauvorhaben weiterzuentwickeln, aber die Grundsatzentscheidung erst auf die Grundlage sicherer Berechnungen und Prüfung alternativer Verwendung der Vermögensverwendung zu stellen. Den Einwand von KZVBVorsitzendem Dr. Janusz Rat, wonach bei Vertagung des Projekts bis zur VV im Herbst 2 bis 3 Mio. Euro in den Sand gesetzt würden, kann der FVDZ nicht nachvollziehen.

Der FVDZ Bayern plant, die Vertragszahnärzte/innen in Bayern via Befragung einzubinden, nachdem die ZZB-Mehrheitsfraktion in der VV auch eine Mitgliederbefragung nach § 29 der Satzung der KZVB abgelehnt hatte.

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