Praxisratgeber für Materialeinkauf und zum Umgang mit Geschäftspartnern

FVDZ Bayern hat  zum kommenden Gesetz zurVermeidung von Korruption im Gesundheitswesen wichtige Informationen für die Praxis zusammengestellt.

Das Gesetz zur Vermeidung von Korruption im Gesundheitswesen (Antikorruptionsgesetz) steht vor der Tür. Es betrifft auch die Zahnarztpraxen. Der FVDZ Bayern hat aus diesem Grund mit Hilfe des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Thomas Ratajczak eine Liste zum Umgang mit Materialeinkauf und Geschäftspartnern zusammengestellt. Wer den Ratschlägen folgt, ist weitgehend auf der sicheren Seite.

 Es geht um Abrechnungsfragen, Rabatte und Preisnachlässe bei Verbrauchsmaterialien, um Werbegaben und einiges mehr. Auf der Rückseite des Praxisratgebers befindet sich eine Antikorruptions-Erklärung (Compliance-Erklärung), die der Praxisinhaber seinen Geschäftspartnern zum Unterzeichnen vorlegen kann. Darin  heißt es: „Von ihren Geschäftspartnern verlangen die Zahnärzte/innen, dass sie jede Form von Korruption, hierzu zählen auch sogenannte „facilitation payments“ (Beschleunigungszahlungen für routinemäßige Amtshandlungen), ablehnen und verhindern“.

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