Reißleine ziehen bei der Telematikinfrastruktur

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FVDZ Bayern fordert Konsequenzen nach Bekanntwerden massiver Datenschutzprobleme im Umgang mit Patientendaten

Die Befürchtungen des FVDZ Bayern haben sich bewahrheitet. Am 25. Februar 2022 sind massive Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bereich der bei der Telematikinfrastruktur (TI) bekannt geworden. Konnektoren der Firma Secunet haben Patientendaten aufgezeichnet, die nicht gespeichert werden dürfen. Seit Jahren fordert die Landesversammlung des FVDZ Bayern vom Gesetzgeber, hochsensible Patientendaten nicht auf zentrale Server zu speichern.

Für den Vorstand des FVDZ Bayern ist eine Speicherung von Patientendaten unverantwortlich. Der Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung ist ein Gau mit Ankündigung. Obwohl die Spezifikationen von gematik und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eindeutig geregelt sind, Patientendaten nicht zu speichern, ist genau dies passiert. „Das leitet die Götterdämmerung der Telematikinfrastruktur ein“, sagt Dr. Thomas Sommerer, komm. Landesvorsitzender. Auch Dr. Jens Kober, komm. Landesvorsitzender, fordert Konsequenzen: „Hier kann man schon nicht mehr von Pleiten, Pech und Pannen sprechen. Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass personenbezogene Gesundheitsdaten, trotz Sicherheitsvorkehrungen, immer wieder gehackt wurden. Der für die Patienten entstandene Schaden ist irreparabel!“

Der FVDZ Bayern fordert die zuständigen Stellen auf, die Verstöße aufzuklären. Gefragt ist jetzt auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Als Konsequenz aus dem Vorfall fordert der bayerische Landesverband im FVDZ die Abkehr von einer Telematikinfrastruktur, die den Sicherheitsanforderungen im Umgang mit Datenschutz von Patientinnen und Patienten, aber auch den der Praxen nicht gerecht wird.

Dass die TI in Deutschland nicht fehlerfrei funktioniert, ist kein Geheimnis. Erst im Dezember 2021 hatte der FVDZ Bayern die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Erfolg dazu aufgefordert, sich an der Petition „einjährige Testphase bei der Einführung von TI-Anwendungen wie elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder elektronischem Rezept“ mit Unterschrift zu beteiligen. Insgesamt sind die erforderlichen 50.000 Unterschriften erreicht worden. Kurz nach der erfolgreichen Eingabe in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages setzte das Bundesgesundheitsministerium sowohl die eAU als auch das e-Rezept aus.

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