Stellungnahme des FVDZ Bayern zum Satzungsänderungsbeschluss der ABZ eG-Generalversammlung
Der FVDZ Bayern begrüßt die Entscheidung der Generalversammlung der ABZ eG, die Hürde zum Eintritt von jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten in die Genossenschaft zu erleichtern, um künftig auch angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Assistentinnen und Assistenten den Beitritt in die Genossenschaft zu ermöglichen und damit den Weg frei zu machen, die umfangreiche Beratung der ABZ eG in Anspruch nehmen zu können.
Die Beratung ist zielführend,
- um sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu beraten und zu begleiten;
- das KI-gestützte Finanzmanagement-Tool zur Standortbestimmung im Vergleich tagesaktuell nutzen zu können;
- die faire Beratung von Praxisübernahme und –abgabe in Anspruch nehmen zu können;
- die Angebote zur Praxisoptimierung nutzen zu können.
Der FVDZ Bayern hat diesen Satzungsänderungsbeschluss in der Generalversammlung mitgetragen.
Dazu die stellvertretenden Vorsitzenden des FVDZ Bayern:
„Künftig können Zahnärztinnen und Zahnärzte zu einem deutlich niedrigeren Geschäftsanteil als bis-her in die Genossenschaft eintreten und die Vorteile genießen“, sagt Dr. Romana Krapf. „Die beste-henden Geschäftsguthaben bleiben davon im Wert unberührt“, weiß Dr. Thomas Sommerer.
Mehr dazu auf der Internetseite der ABZ eG www.abzeg.de.