Stellungnahme des FVDZ Bayern zur fehlenden gesetzlichen Regulierung von investorenbetriebenen (Zahn-)Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ)
Der FVDZ Bayern unterstützt die aktuelle Forderung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) an den Bundesgesundheitsminister, endlich ein Gesetz zur Regulierung der investorenbetriebenen (Zahn-)Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) vorzulegen. Aus Sicht des FVDZ Bayern ist es lange überfällig. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hatte im Dezember 2022 eine strengere Regulierung von iMVZ angekündigt – bislang ist nichts passiert.
Nur durch eine freiberuflich erbrachte Zahnmedizin, die nicht der Maximierung der Kapitalrendite verpflichtet ist, wird eine wohnort- und zeitnahe zahnmedizinische Versorgung gewährleisten. Die Entscheidungskompetenz muss – unabhängig von der Rechtsform des Kapitalgebers – stets bei Zahnärztin oder Zahnarzt bleiben und darf weder durch direkte noch indirekte Einflüsse beeinträchtigt werden.
„Der Zahnarztberuf ist und bleibt ein Freier Beruf, der dem Gemeinwohl verpflichtet ist“, sagt Landesvorsitzender Christian Deffner. „Der Bundesgesundheitsminister muss den Vormarsch internationaler Investoren in die ambulante zahnärztliche Versorgung endlich stoppen, sonst schreitet das Praxissterben voran und die zahnmedizinische Versorgung auf dem ‚flachen Land‘ wird massiv gefährdet!“
Dazu hat auch die Landesversammlung des FVDZ Bayern im Juni 2024 einen Appell an das Bundesministerium gerichtet, „den Ankündigungen zur Eindämmung des Ausverkaufs der ambulanten Versorgung endlich Taten folgen zu lassen und ein Regulierungsgesetz für iMVZ vorzulegen. Der Maßnahmenkatalog des Bundesratsbeschlusses vom 16.06.2023 (BR-Drucksache 211/23) enthält geeignete Regelungen.