Viele gute Ansätze, aber…

Stellungnahme des FVDZ Bayern zum Entwurf des Koalitionsvertrags

Der FVDZ Bayern begrüßt die Ankündigung von CDU/CSU und SPD im Entwurf des Koalitionsvertrags, ein Regulierungsgesetz für investorenbetriebene (Zahn)Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) auf den Weg zu bringen. Hoffnung keimt auf in Bezug auf die in der Vereinbarung postulierte Präventionsorientierung und den beabsichtigten Bürokratieabbau. Manche systemischen Ansätze sind für den FVDZ Bayern jedoch unausgegoren.

Auf Seite 109 des Koalitionsvertrages heißt es: „Wir erlassen ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ-Regulierungsgesetz), das Transparenz über die Eigentümerstruktur sowie die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel sicherstellt.“

„Wir bauen darauf, dass sich die neue Bundesregierung an ihre Koalitionsvereinbarung hält“, sagt Landesvorsitzender Dr. Christian Deffner. Aus Sicht des FVDZ Bayern ist ein Regulierungsgesetz lange überfällig. Noch-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hatte im Dezember 2022 eine strengere Regulierung von iMVZ angekündigt – passiert ist nichts. Den Vormarsch internationaler Investoren in die ambulante zahnärztliche Versorgung will der FVDZ Bayern endlich gestoppt sehen, sonst schreitet das Praxissterben voran und die zahnmedizinische Versorgung auf dem ‚flachen Land‘ wird massiv gefährdet.

Der FVDZ Bayern begrüßt viele gute Ansätze im Entwurf des Koalitionsvertrags, beispielsweise zur Stärkung der Prävention. Dazu gehört jedoch eine Verankerung der präventionsorientierten Parodontitis-Therapie, die nicht Spielball sein darf für übereilte Kostendämpfungsgesetze. Auch der in der Koalitionsvereinbarung angekündigte und von der Politik gerne genutzte Begriff des Bürokratieabbaus im Gesundheitsbereich weckt zwar Hoffnung, von der neuen Bundesregierung erwarten die Zahnärzte nun aber auch Taten.

Kritisch bewertet der FVDZ Bayern das im Koalitionsvertrag fehlende Bekenntnis zum dualen Krankenversicherungssystem. Die von der SPD seit langem geforderte Bürgerversicherung lehnt der FVDZ Bayern kategorisch ab. Stattdessen gilt es, das Hauptaugenmerk auf die Förderung der freiberuflichen Berufsausübung zu legen, um die hochwertige flächendeckende zahnärztliche Versorgung aufrecht zu erhalten. Auf Unverständnis stößt das Fehlen jeglichen Hinweises, endlich die überfällige Anpassung des seit Jahrzehnten von den Zahnärzten geforderten GOZ-Punktwertes anzupacken. „Der sich zunehmend verknappende finanzielle Spielraum mit steigenden Kosten für den Praxisbetrieb, Bürokratieaufwand und Dokumentationspflichten belasten die Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Teams über die Grenzen des Erträglichen“, sagt stv. Landesvorsitzender Dr. Thomas Sommerer.

Das Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) ist auch von der neuen Bundesregierung für 2025 vorgesehen: …„von einer bundesweiten Testphase zu einer verpflichtenden sanktionsbewehrten Nutzung“, heißt es auf Seite 110. Der FVDZ Bayern lehnt die ePA in ihrer jetzigen Form ab. „Sie ist ein unausgegorenes Konstrukt, mit dem hochsensible Patientendaten nach wie vor nicht ausreichend geschützt werden können“, sagt die stv. Landesvorsitzende Dr. Romana Krapf. „Wer mit Sanktionen droht, sollte zuerst seine Hausaufgaben bezüglich Datenschutz, Anwenderfreundlichkeit und Finanzierung erledigen.“

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