2010: 10 Ablehnung von Selektivverträgen
Landesversammlung am 23./24. April 2010 in Kloster Banz
Wortlaut des Antrags:
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern lehnt Selektivverträge im zahnärztlichen Bereich aus berufs- und wettbewerbsrechtlichen Gründen sowie aus Gründen der Versorgungsqualität für die Patienten ab.
Sie schränken die freie Arztwahl und Therapiefreiheit ein und spalten den Berufsstand. Für die Patienten kann durch Selektivverträge die Qualität nur sinken.
Begründung:
Der Zahnarztberuf ist ein freier Beruf, er wird eigenverantwortlich, fachlich und wirtschaftlich unabhängig in Diagnose- und Therapiefreiheit ausgeübt. Durch Abschluss von Selektivverträgen zum Beispiel nach §73a-c SGB V wird diese Freiheit eingeschränkt. Der Patient verliert das Recht auf freie Arzt- und Therapiewahl.
Der FVDZ, die KZV und die LZK sollen die Kollegen über die Nachteile der Selektivverträge umfassend aufklären.
Angenommen