2017: 06 Telematik

Die Landesversammlung Bayern des FVDZ fordert den Gesetzgeber dazu auf, bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der zugehörigen Telematikinfrastruktur von Sanktionen gegen die Zahnärzteschaft Abstand zu nehmen.

Begründung:

Der derzeitige Gesetzestext sieht Sanktionen gegen die KZBV sowie die Zahnarztpraxen vor, wenn bestimmte Fristen nicht eingehalten werden. Bereits jetzt ist absehbar, dass diese Termine aus nicht von der Zahnärzteschaft zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden können.

Einstimmig angenommen