Beschlüsse der Landesversammlungen

Landesversammlung am 12.07.2025 in München

01 Zukunft der Zahnmedizin

Die Patienten und Zahnärzte befinden sich durch die einschränkenden Rahmenbedingungen und Budgetierung in einer schwierigen Situation.

Die Intention des Koalitionsvertrages der 21. Legislaturperiode des deutschen Bundestages kann insgesamt eine gute Grundlage bilden, um die dringend notwendige Neuausrichtung der Gesundheitspolitik durchzuführen.

Die Zahnärzteschaft reicht mit ihrer Expertise die Hand, um partnerschaftlich Lösungen zu entwickeln und gemeinsam den Erfolgsweg in der Mundgesundheit fortzusetzen.

Dabei stellt die Zahnärzteschaft folgende Forderungen auf:

  1. den Erfolgsweg der Prävention (z. B: Parodontitistherapie) durch Planungssicherheit und verlässliche Finanzierung weiterzugehen,
  2. die zahnärztlichen Praxen und ihre Selbstverwaltung zu stärken, Bürokratie wirklich abzubauen, die zahnärztliche Expertise zu nutzen und sie bei künftigen Gesetzgebungsverfahren frühzeitig einzubinden,
  3. freiberufliche und inhabergeführte Praxisstrukturen zu unterstützen, durch Investorengeführte medizinische Versorgungszentren (MVZ) wirkungsvoll einzudämmen und dadurch die wohnortnahen und flächendeckenden Versorgungsstrukturen zu stärken,
  4. nur nachgewiesen praxistaugliche Digitalisierung einzuführen und die Sanktionspolitik der letzten Jahre sofort zu beenden,
  5. die im Praxisalltag überbordende Bürokratie abzubauen.

Begründung

Die zahnärztliche Versorgung ist eine tragende Säule der Daseinsvorsorge: Es gibt keine Gesundheit ohne Mundgesundheit. Die qualitativ hochwertige, wohnortnahe Versorgung
wird durch ein flächendeckendes Netz von rund 38.000 freiberuflichen, inhabergeführten Zahnarztpraxen sowie das tägliche Engagement von knapp 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten (noch) gewährleistet.

Einstimmig angenommen

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