Beschlüsse der Landesversammlungen
02 Landzahnarztquote in Bayern
Die Landesversammlung des FVDZ bittet die bayerische Staatsregierung eine Landzahnarztquote im Zahnmedizinstudium, analog der sehr erfolgreichen Landarztquote, einzuführen.
Begründung:
Mit der durch das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) geschaffenenn Landarztquote werden bis zu 8 % aller an bayerischen Fakultäten pro Jahr zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze vorab für Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum bekunden.
Analog dazu könnte eine Landzahnarztquote jungen Menschen, die den Numerus Clausus nicht erfüllen, die Chance auf einen Studienplatz in der Zahnmedizin zu ermöglichen. Die Landzahnarztquote kann im Gegensatz zu Zulassungsbeschränkungen ein Element sein, um langfristig die vertragszahnärztliche Versorgung sicherzustellen.
Mit einer Enthaltung angenommen