Beschlüsse der Landesversammlungen

Landesversammlung am 12.07.2025 in München

06 Überbordende Bürokratie des Praxisalltags abbauen

Die Landesversammlung des FVDZ Bayern fordert die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern auf, den vielfach angekündigten Bürokratieabbau unverzüglich umzusetzen – im Interesse einer zukunftssicheren, patientennahen und von überflüssiger Regulierung befreiten ambulanten Versorgung.

Insbesondere:

  1. Abschaffung der gesetzlich vorgeschriebenen Fremdvalidierung des Aufbereitungsprozesses zahnärztlicher Medizinprodukte.
  2. Abschaffung der bestehenden Pflicht zur Teilnahme an Aktualisierungskursen im Strahlenschutz (Kenntnisse und Fachkunde).
  3. Abschaffung der Forderung aus der Medizinproduktebetreiberverordnung nach einem „Beauftragten für Medizinprodukte“ bei mehr als 20 Angestellten in einer Praxis.
  4. Abschaffung des Bestandsverzeichnisses aller Medizinprodukte in Zahnarztpraxen.
  5. Rücknahme des von der Arbeitsgemeinschaft Medizinprodukte der Länder (AGMP), dem RKI und dem BfArm veröffentlichten Verbots der „abschließenden Wischdesinfektion“ von semikritischen Medizinprodukten bzw. deren „Validierung“.
  6. Bundesweite Einführung der „Tagesabschlussdokumentation“ bei der Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen.
  7. Sofortige Streichung des neuen § 21, Absatz 1a Arbeitsschutzgesetz. Keine neuen Praxisbegehungen nach Arbeitsschutzgesetz.

Begründung:

Zahnärztliche Praxen in Bayern und bundesweit sind tagtäglich einer übermäßigen und oftmals sinnlosen Bürokratie ausgesetzt – das Maß des Zumutbaren ist längst überschritten. Anstatt sich auf ihre eigentliche Aufgabe, die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten, konzentrieren zu können, raubt die akribische Einhaltung zahlreicher Vorschriften wertvolle Zeit und bindet personelle Ressourcen – zulasten der medizinischen Versorgung.

Selbst einfachste Abläufe und alltägliche Praxisvorgänge werden durch ein kaum noch durchschaubares Konstrukt aus Vorgaben und Dokumentationspflichten belastet. Dieses
überbordende Regelwerk ist nicht nur ineffizient, sondern behindert aktiv die zahnärztliche Versorgung. Es bremst die zahnärztliche Versorgung aus, gefährdet die Versorgungsqualität und schreckt den beruflichen Nachwuchs ab.

Zu 1.: Sowohl moderne Thermodesinfektoren als auch Sterilisatoren verfügen über mehrfach redundante Selbstüberwachungssysteme. Diese mittlerweile zwingend
vorgeschriebenen und benötigten Geräte überwachen die Hygieneprozesse selbst und funktionieren in der breiten Masse zuverlässig. Eine routinemäßige Kontrolle findet im Rahmen des vorgeschriebenen QM-Systems in den Praxen standardisiert statt und erübrigt teure Kontrollen durch Drittanbieter der Dentalindustrie.

Zu 2.: Die grundlegenden physikalischen Gegebenheiten im Bereich der Radiologie haben sich seit den Forschungsergebnissen durch Wilhelm Conrad Röntgen an der Alma Mater zu Würzburg nicht grundlegend verändert. Daher ist es schwer nachvollziehbar, weshalb die Sachkenntnis im Strahlenschutz trotz unveränderter physikalischer Gesetzmäßigkeiten alle 5 Jahre erneut nachzuweisen ist. Erlaubt sei hier der Vergleich mit der Fahrerlaubnis von Kraftfahrzeugen, die nicht annähernd ähnlich reguliert ist und im Bereich der Klassen A und B unbegrenzt gilt.

Zu 3.: Die Zunahme des Risikos bei Verwendung eines Medizinproduktes ist nicht abhängig von der Anzahl an Mitarbeitern einer Einrichtung. Daher ist die Ernennung eines Beauftragten sinnlos beziehungsweise dem Betreiber der Einrichtung zu überlassen.

Zu 4.: Die Führung eines Verzeichnisses führt zu keinerlei messbaren Verbesserungen in der Patientenversorgung durch ambulante Einrichtungen.

Zu 5.: die bisher geltenden Aufbereitungs- und Hygienevorschriften haben zu keinem nachweisbarem erhöhtem Morbiditätsrisiko nach ambulanter Behandlung in Zahnarztpraxen geführt, daher ist die Ausweitung und der mit der Validierung der Wischdesinfektionsmaßnahmen verbundene Aufwand als unverhältnismäßig einzustufen.

Zu 6.: erübrigt sich durch die bereits umfangreichen Dokumentationspflichten bezüglich der Hygienekette. Eine zusammenfassende Dokumentation könnte allerdings die Einzeldokumentation untertags überflüssig machen.

Zu 7.: Der Arbeitsschutz ist ein nicht hoch genug einzuschätzendes Gut moderner Arbeits- und Wohlfahrtsgesellschaften. Eine Abwägung, ob bei steigendem Bewusstsein der nachfolgenden Generationen für Arbeitsschutzmaßnahmen, deren breiter Anwendung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch Praxisinhaber umfassende Kontrollen zielführend oder eher belastend sind, bleibt abzuwarten.

Die Politik ist in der Pflicht, unnötige Regelungen konsequent zu streichen, Kontrollmechanismen zu vereinfachen und die Praxen wieder in die Lage zu versetzen, das zu tun, was im Zentrum ihrer Arbeit stehen sollte: die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung.

Es ist höchste Zeit, dass die politischen Entscheidungsträger ihre Verantwortung ernst nehmen. Zahnärztinnen und Zahnärzte brauchen keine weiteren Ankündigungen – sie brauchen endlich Entlastung. Jetzt.

Einstimmig angenommen

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