Beschlüsse der Landesversammlungen
07 Abschaffung der Aktualisierungspflicht der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
Die Landesversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte Bayern fordert vom Verordnungsgeber, die Pflicht zur Aktualisierung der Fachkunde und der Kenntnisse im Strahlenschutz abzuschaffen.
Begründung:
Die erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz müssen nach § 48 Strahlenschutzverordnung (StrSchV) mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden. Die Zahnärzteschaft fertigt zwar 41% aller Röntgenaufnahmen an, dabei fallen aber nur ca. 0,4 % der kollektiven Strahlendosis an. Aufgrund des geringen radiologischen Risikos in der Zahnheilkunde erscheint der Aufwand zur regelmäßigen Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach der Vorgabe der StrSchV daher nicht angemessen. Insoweit sollte die Pflicht zur wiederholten Vorlage des Fachkunde- und Kenntnis-nachweises entfallen.
Einstimmig angenommen