Beschlüsse der Landesversammlungen
07 Verstoß gegen Neutralitätspflicht des ZBV München im Kammerwahlkampf 2022
Die Landesversammlung beschließt, weiterhin die Klage des Delegierten Dr. Bernd Markert auf der Basis der Ausführungen des Landeswahlleiters wegen Verstoßes gegen die Neutralitätspflicht des ZBV München als KdöR während der Kammerwahl 2022 zu unterstützen und fordert die betroffenen Delegierten in der BLZK-Vollversammlung auf, endlich Konsequenzen zu ziehen und ihr Amt in Vollversammlung und Vorstand der BLZK ruhen zu lassen, bis eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergangen ist.
Begründung:
Der Landeswahlleiter hat eine mehrfache und mandatsrelevante Verletzung von Wahlbestimmungen festgestellt, die das Wahlergebnis im Wahlbezirk München Stadt und Land verdunkeln. Verursacher ist der damalige Vorstand des ZBV München, der gegen die Neutralitätspflicht einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Kammerwahlkampf 2022 zugunsten der Wahlliste ZZB/ZIM/WIR verstoßen hat. Der damalige Vorstand ist mit dem amtierenden Vorstand nahezu personengleich. Die Grenze zur unzulässigen Wahlwerbung wurde - laut Landeswahlausschuss - seitens des ZBV München, insbesondere durch die Herausgabe einer Sonderausgabe des Zahnärztlichen Anzeigers München mit eindeutiger Wahlwerbung in eigener Sache in der Wahlzeit weit überschritten. Entsprechend erklärte der BLZK-Vorstand die Wahl der BLZK-Delegierten aus München für ungültig.
Durch die Verzögerung der Neuwahl werden die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die gebotene Neutralitätspflicht einer Körperschaft des öffentlichen Rechts weit über den Bereich des ZBV München hinaus beschädigt. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, dass Delegierte einer Kammer, eines ZBV-Vorstands sich bei solch massiven Verstößen, wie sie der Landeswahlleiter festgestellt hat, weiterhin als rechtlich gewählte Vertreter verstehen.
Einstimmig angenommen