Beschlüsse der Landesversammlungen

Landesversammlung am 20. und 21. März 2026 in München

08 Vereinfachung der Parodontaltherapie-Richtlinie – Einführung eines Festzuschusssystems für PAR-Behandlungen

Die Landesversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte Bayern fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, die seit 2021 geltende PAR-Behandlungsstrecke grundlegend zu überarbeiten und in ein einfaches, praxistaugliches Festzuschusssystem zu überführen.

Ziel muss eine deutliche Vereinfachung der bestehenden Regelungen sein, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Parodontalerkrankungen zu verbessern und bürokratische Hürden in der Durchführung der Therapie zu reduzieren.

Begründung:

Mit der Reform der Parodontitistherapie im Jahr 2021 wurde eine neue, wissenschaftlich fundierte Versorgungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Die Intention, eine leitliniengerechte und langfristig angelegte Parodontaltherapie zu ermöglichen, ist grundsätzlich zu begrüßen.

In der praktischen Umsetzung zeigt sich jedoch, dass die aktuelle PAR-Behandlungsstrecke mit ihren zahlreichen Einzelschritten, Genehmigungsabläufen, Fristen, Dokumentationsanforderungen und Abrechnungspositionen außerordentlich komplex ausgestaltet ist. Diese Komplexität erschwert die Integration der Therapie in den Praxisalltag erheblich.

Die Folge ist, dass die tatsächlichen Fallzahlen der durchgeführten Parodontaltherapien in keiner Weise dem epidemiologisch bekannten Behandlungsbedarf in der Bevölkerung entsprechen. Parodontalerkrankungen gehören zu den häufigsten chronischen Erkrankungen überhaupt. Dennoch wird ein großer Teil der betroffenen Patientinnen und Patienten nicht im notwendigen Umfang im Rahmen der GKV behandelt.

Ein wesentlicher Grund hierfür dürfte in der mangelnden Praktikabilität der derzeitigen Richtlinienstruktur liegen. Der erhebliche organisatorische und bürokratische Aufwand wirkt in vielen Praxen als Hemmnis für die Durchführung der Therapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein einfaches und transparentes Festzuschusssystem könnte hier Abhilfe schaffen. Ein solches System würde die Behandlung stärker an klar definierten Therapiezielen orientieren, administrative Hürden reduzieren und den Praxen größere Flexibilität in der Umsetzung evidenzbasierter Therapiekonzepte ermöglichen.

Gleichzeitig würde ein Festzuschusssystem die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten stärken, Transparenz über Kosten schaffen und die Umsetzung der notwendigen Therapie deutlich erleichtern. Dies könnte dazu beitragen, die Versorgungsrealität stärker an den tatsächlichen Behandlungsbedarf anzunähern.

Die Landesversammlung des FVDZ Bayern fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss daher auf, die bestehende PAR-Behandlungsstrecke zu evaluieren und ein vereinfachtes, praxistaugliches Festzuschusssystem für die Parodontaltherapie zu entwickeln.

Mit 2 Enthaltungen angenommen

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