Beschlüsse der Landesversammlungen

Landesversammlung am 20. und 21. März 2026 in München

09 GOZ - Paragraphenteil muss erhalten bleiben

Die vorgesehenen Änderungen des Paragraphenteils der GOÄ im aktuellen Novellierungsprozess können und dürfen kein Vorbild für die GOZ sein.

Begründung:

Die Patientinnen und Patienten brauchen für die in der Zahnmedizin wichtigen individuellen Lösungen die Freiheiten der aktuellen GOZ. Zum Beispiel kann die innovationsfreudige zahnmedizinische Wissenschaft und die Industrie mit ihren Neuerungen nur dann Einzug in die Praxen halten, wenn die Möglichkeiten der analogen Berechnung erhalten bleiben. Auch die individuelle Bewertung der Leistung unter Zuhilfenahme von Steigerungsfaktoren muss erhalten bleiben um jedem Patienten und den Behandlungsumständen Rechnung tragen zu können.

Einstimmig angenommen

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