Der FVDZ Bayern lehnt die Fortführung der Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der vorliegenden Form ab. Mit der Einführung des „robusten“ Einfachsatzes, mit Positiv- und Negativliste (deren Inhalte - noch - nicht bekannt sind) und mit hohen Hürden für die Abrechnung des neuen maximalen Steigerungssatzes (2,0-fach) zeichnet sich die EBM-isierung der GOÄ-Neu klar ab. Im Ergebnis werden die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte und die Patienten die Verlierer der Reform sein.