Zahnarztpraxen werden bei der Versorgung mit Schutzausrüstung „nachrangig“ behandelt – es fehlt der Nachschub
Zahnärzte stehen an vorderster Front bei der Bekämpfung von Infektionen im Mund- und Rachenbereich. Dort nistet sich das Coronavirus initial ein. Jetzt stuft der Deutsche Bundestag in seinem Gesetzespaket, das er zur Bewältigung der Coronakrise geschnürt hat, die Zahnärzte bei der Versorgung mit Schutzausrüstung als „nachrangig“ ein.