2023: 04 iMVZ begrenzen

Die Landesversammlung des FVDZ Bayern steht hinter der Initiative mehrerer Bundesländer unter Federführung des bayerischen Gesundheitsministers neue iMVZ zu begrenzen.

Begründung:

Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum sich Investoren mittels fachfremder Kliniken in der vertragszahnärztlichen Versorgung etablieren können. Gerade im Zuge einer flächendeckenden  Versorgung ist eine weitere Zunahme von Investoren getragenen Versorgungseinrichtungen schädlich, da diese den Niederlassungswillen junger Kolleginnen und Kollegen vor allem im ländlichen Raum bremst. Studien belegen diese Konzentration der iMVZ in Ballungsräumen und die damit verbundene Gefährdung der Versorgung im ländlichen Bereich.