2023: 10 Unterstützung der Verwaltungsgerichtsklage

Die Landesversammlung des FVDZ Bayern unterstützt die Klage von sechs Zahnärzten vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes.

Begründung:

Seit 1988 ist der Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unverändert. Die über Jahrzehnte sinkenden Honorare in den Praxen werden zu einer Verschlechterung der zahnmedizinischen Versorgung und zu einer verminderten Niederlassungsbereitschaft junger Kolleginnen und Kollegen - vor allem im ländlichen Bereich - führen. Diese Klage vor dem Verwaltungsgericht muß vom Gericht behandelt werden.