2012: 07-NEU Alle in der GOZ beschriebenen Leistungen sind medizinisch notwendig

Landesversammlung am 04./05. Mai 2012 in Rain/Lech

Wortlaut des Antrags:

Die Landesversammlung Bayern des FVDZ fordert die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen auf ihrer Leistungspflicht gegenüber unseren Patienten ordnungsgemäß nachzukommen und das Grundprinzip der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beachten. In der Leistungsbeschreibung der GOZ sind nur zahnmedizinisch notwendige Leistungen aufgeführt.

Eine Verweigerung, z.B. der Erstattung des Honorars für eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) mit der Begründung, sie sei medizinisch nicht notwendig, ist nicht rechtskonform.

Die Landesversammlung fordert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und diese Positionierung des Freien Verbandes aktiv gegenüber den Kostenerstattern zu vertreten.

Einstimmig angenommen