2012: 06-NEU GOZ Gebührenrahmen

Landesversammlung am 04./05. Mai 2012 in Rain/Lech

Wortlaut des Antrags:

Die Landesversammlung Bayern des FVDZ fordert die Kostenerstatter auf, die geltende Rechts- bzw. Gesetzeslage einzuhalten. Danach liegt es im billigen Ermessen der Zahnärztin/des Zahnarztes, abhängig vom Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand oder den individuellem Umständen bei der Leistungserbringung des Patienten, den Steigerungsfaktor festzulegen.

Begründung:

Nachdem ca. 70% der in der GOZ abgebildeten Leistungen nach über 24 Jahren Gebührenstillstand bei der GOZ-Novelle 2012 nicht angepasst wurden, ist die Forderung nach einer Beschränkung bei der Abrechnung auf den für durchschnittliche Leistungen vorgesehenen Liquidationsfaktor von 2,3 illusorisch, betriebswirtschaftlich nicht durchführbar und zudem juristisch nicht haltbar.

Einstimmig angenommen