2012: 08-NEU Novellierung der BZÄK-Satzung

Landesversammlung am 04./05. Mai 2012 in Rain/Lech

Wortlaut des Antrags:

Die Landesversammlung Bayern des FVDZ hält eine Novellierung der BZÄK-Satzung grundsätzlich für sinnvoll. Der Landesverband Bayern lehnt jedoch folgende Inhalte des Novellierungsentwurfes des BZÄK-Satzungsausschusses vom 10. Februar 2012 ab:

  • Reduktion der Delegiertenzahl (derzeit geplant: 113 statt 145) ohne Kompensation im Sinne eines Ruhens der Delegiertenmandate der BZÄK-Vorstandsmitglieder.
  • Wegfall der Antragsberechtigung jedes einzelnen Delegierten. (Das Antragstrecht jedes einzelnen Delegierten muss weiterhin in der Satzung verankert bleiben.)
  • Erschwerung der Stellung von Anträgen. (Diese sollen laut Entwurf vor Eröffnung des betreffenden Tagesordnungspunktes gestellt werden. Dieses Ansinnen wider-spricht den in zahnärztlichen Parlamenten üblichen Gepflogenheiten und ist zutiefst undemokratisch.)
  • Wegfall des Wortprotokolls
  • Wegfall des Einberufungsrechtes einer aoBV durch Delegierte (dies hätten nach o.g. Entwurf nur noch die Mitglieder, d.h. die Kammern)

Die Landesversammlung Bayern fordert alle bayerischen Delegierten zur BZÄK auf, kei-ner Satzungsänderung zuzustimmen, die auch nur einen einzigen der o.g. Kritikpunkte enthält und ggf. die aoVV der BZÄK ohne Beschluss enden zu lassen.

Einstimmig angenommen