2012: 14-NEU Sozialdatenschutz nach der GOZ 2012
Landesversammlung am 04./05. Mai 2012 in Rain/Lech
Wortlaut des Antrags:
Die Landesversammlung Bayern des FVDZ fordert den Verordnungsgeber auf, die Einführung einer maschinenlesbaren Rechnung in Verbindung mit dem Barcode nach § 10 Abs. 1 GOZ 2012 zum 1.Juli 2012 nicht weiter zu verfolgen.
Begründung:
Die sensiblen Gesundheitsdaten der Patienten dürfen nicht zum Spielball der wirtschaftli-chen Interessen der Kostenerstatter werden. Die Verantwortung für die Daten soll jedoch bei den Zahnärzten bleiben. Der Codierer (Zahnarzt) ist verantwortlich für den Inhalt des Codes.
Einstimmig angenommen