2011: 02 Ablehnung des GOZ-Referentenentwurfes
Landesversammlung am 06./07. Mai 2011 in Weiler
Wortlaut des Antrags:
Die Landesversammlung Bayern des FVDZ lehnt den von Bundesgesundheitsminister Rösler vorgelegten Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte als völlig unzureichend ab.
Er wird von der gesamten Zahnärzteschaft und deren Mitarbeitern als Missachtung ihrer hochqualifizierten und kostenintensiven medizinischen Tätigkeit zum Wohl der Patienten gewertet.
Die komplette Verweigerung einer Punktwertanhebung nach 23 Jahren Gebührenstillstand ist ein Schlag ins Gesicht der Zahnärzteschaft und ein Offenbarungseid für die Vertrauenswürdigkeit der Gesundheitspolitik.
Die Landesversammlung Bayern des FVDZ fordert betriebswirtschaftlich kalkulierte Gebühren, einen Ausgleich für 23 Jahre nicht berücksichtigte Kostensteigerungen und darüber hinaus eine angemessene Punktwerterhöhung.
Begründung:
Der jetzt veröffentlichte Referentenentwurf einer neuen GOZ zeigt, dass das BMG nicht bereit ist, der Zahnärzteschaft zumindestens den für andere regulierte freie Berufe (Rechtsanwälten, Tierärzten) von Bundesregierung und Bundesrat als notwendig erachteten Inflationsausgleich zu gewähren. Es werden die Vorschriften des §15 Zahnheilkundegesetz zum Interessensausgleich vorsätzlich und gesetzwidrig missachtet. Bei dem vorgelegten Entwurf handelt es sich bestenfalls um eine Erstattungsordnung für Beihilfe und PKV, aber sicher nicht um eine Gebührenordnung im Sinne des §15 ZHG und den Vorgaben des Koalitionsvertrages.
Einstimmig angenommen