2011: 04 Transparente Erstattungsregelungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Landesversammlung am 06./07. Mai 2011 in Weiler

Wortlaut des Antrags:

Die Landesversammlung Bayern des FVDZ fordert eine strikte Trennung zwischen Liquidation und Erstattung.

Begründung:

Private Versicherungen und Beihilfestellen nehmen häufig Erstattungen vor, ohne dass die zugrundeliegenden Regelungen öffentlich und nachvollziehbar sind. Die zahnärztlichen Honorare unterliegen dagegen den strengen Regularien der vom Verordnungsgeber erlassenen Gebührenordnung.

Bei Versicherten entsteht häufig der Eindruck, dass die intransparenten Erstattungsregelungen willkürlich - nach Kassen- und Haushaltslage - verändert werden.

Nur durch eine strikte Trennung von Liquidation und Erstattung sind die Behandlungskosten für Versicherer/Kostenträger und Patienten auf einer transparenten Basis kalkulierbar.

Krankenkassen und Versicherungen dürfen bei (teilweiser) Nichterstattung nicht den Eindruck der Falschabrechnung oder einer überhöhten Forderungen des Behandlers bei den Versicherten erwecken.

Einstimmig angenommen