2011: 05 Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Vertragszahnärztinnen

Landesversammlung am 06./07. Mai 2011 in Weiler

Wortlaut des Antrags:

Die Landesversammlung Bayern des FVDZ begrüßt das GKV-Versorgungsgesetz 2011 im Hinblick auf Punkt 1.18 und fordert von der Politik eine 100%ige Umsetzung auch für Vertragszahnärztinnen.

Begründung:

Das Eckpunktepapier des GKV-Versorgungsgesetzes 2011 sieht unter Punkt 1.18 vor:

  1. Die Möglichkeit, sich im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung vertreten zu lassen, wird von 6 auf 12 Monate verlängert.
  2. Die Möglichkeit für die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten wird für die Erziehung von Kindern für bis zu 36 Monate geschaffen. Dieser Zeitraum muss nicht zu- sammenhängend genommen werden. Weiterhin wird die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten für die Pflege von Angehörigen für 6 Monate eröffnet. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen erhalten die Möglichkeit, den 36- bzw. 6-Monatszeitraum zu verlängern.

Hier werden zentrale Forderungen des FVDZ Bayern gegen die Benachteiligung von Freiberuflerinnen erfüllt.

Einstimmig angenommen