2011: 06 Freiberuflichkeit und Familie

Landesversammlung am 06./07. Mai 2011 in Weiler

Wortlaut des Antrags:

Die Landesversammlung Bayern des FVDZ fordert Politik, Verbände, Versorgungswerke, Zahnärztekammern und KZVen auf, die Rahmenbedingungen freiberuflicher zahnärztlicher Berufsausübung auf eine Vereinbarkeit mit Schwangerschaft und Familie zu überprüfen.

Im Sinne der freiberuflichen Berufsausübung müssen die Rahmenbedingungen für Zahnärztinnen mit Kindern verbessert und zukunftsfähig gemacht werden.

Begründung:

Das Eckpunktepapier des GKV-Versorgungsgesetzes 2011 sieht unter Punkt 1.18 vor:

Weit über die Hälfte der Absolventen des Zahnmedizinstudiums sind Frauen. Diesen muss eine freiberufliche Berufsausübung ermöglicht werden, da andernfalls eine grundlegende Veränderung des Berufsbildes hin zum Angestellten droht.

So muss für Freiberuflerinnen z.B. eine Absicherungsmöglichkeit oder Unterstützung bei Risikoschwangerschaft geschaffen werden. Hier sind Politik, Berufsverbände und Wirtschaft gleichermaßen gefordert.

Einstimmig angenommen