2011: 08 Kein Fachzahnarzt für allgemeine Zahnheilkunde

Landesversammlung am 06./07. Mai 2011 in Weiler

Wortlaut des Antrags:

Die Landesversammlung Bayern des FVDZ lehnt die Einführung eines Fachzahnarztes für allgemeine Zahnheilkunde ab. Sie fordert alle Zahnärztekammern auf, von der Einführung weiterer Fachzahnarztgebiete abzusehen. Eine Ausweitung über die bislang existierenden Fachzahnarztgebiete hinaus ist nicht sinnvoll.

Begründung:

Die Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen hat den Präsidenten der Zahnärztekammer beauftragt, ein Konzept zur Einführung eines „Fachzahnarztes für All gemeine Zahnheilkunde” zu entwickeln. Zur Begründung wird ausgeführt, damit könne die Einführung weiterer (anderer) Fachzahnärzte verhindert werden.

Zahnheilkunde ist bereits ein Fachgebiet der Medizin. Die Befähigung zur Ausübung der Zahnheilkunde wird mit dem Staatsexamen nachgewiesen. Die Einführung eines „Fachzahnarztes für Allgemeine Zahnheilkunde” würde das Staatsexamen abwerten und damit auch das Tor für weitere Fachzahnärzte öffnen.

Im Übrigen wird auf den beigefügten Beschluss der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer verwiesen.

Einstimmig angenommen