2011: 09 Berufsqualifikationsrichtlinien

Landesversammlung am 06./07. Mai 2011 in Weiler

Wortlaut des Antrags:

Die Bundesregierung wird aufgefordert bei der Ausgestaltung des „Gesetzes zur Verbes- serung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen” im Interesse einer guten Patientenversorgung keine Regelungen einzuführen, die den hohen Standard des zahnärztlichen Berufsabschlusses entwerten.

Begründung:

Bei der Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs gilt künftig der im Ausland erworbene Ausbildungsnachweis unter bestimmten Voraussetzungen als gleichwertig mit dem entsprechenden inländischen Ausbildungsnachweis. Eventuelle Defizite können durch die Absolvierung eines höchstens dreijährigen Anpassungslehrgangs oder das Ablegen einer Eignungsprüfung ausgeglichen werden.

Bund und Länder müssen darauf achten, dass die hohen Anforderungen des Zahnheilkundegesetzes und der Europäischen Berufsqualifikations-Richtlinie an die Ausübung des Arzt- und Zahnarztberufs nicht verwässert werden. Bei allem Bemühen um Integration darf der erleichterte Zugang zur Approbation (nicht nur für EU-Ausländer) keinesfalls zur Preisgabe von Qualifikation führen.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nicht zu einer Inländerdiskriminierung führt.

Einstimmig angenommen