2010: 02 Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ)
Landesversammlung am 23./24. April 2010 in Kloster Banz
Wortlaut des Antrags:
Die Landesversammlung des FVDZ Landesverband Bayern begrüßt die HOZ als Basis für die zukünftige Honorierung zahnärztlicher Leistungen.
Die HOZ ist als Kalkulationsbasis gut geeignet, unter Zugrundelegung der praxisindividuellen Rahmendaten die regionalen , wie auch praxisspezifischen betriebswirtschaftlichen Besonderhei- ten zu berücksichtigen. Durch die klare Trennung von Liquidation und Erstattung erhalten die Kostenerstatter die Möglichkeit den Versicherten moderne Zahnheilkunde auf Basis der HOZ zu ermöglichen.
Einstimmig angenommen