2010: 09 Aufhebung Zuzahlungsverbot statt neuer Festzuschüsse bei Füllungen und PAR oder neuer Selektivverträge
Landesversammlung am 23./24. April 2010 in Kloster Banz
Wortlaut des Antrags:
Die Landesversammlung Bayern des FVDZ fordert eine Aufhebung des Zuzahlungsverbotes statt neuer Festzuschüsse bei Füllungstherapie und PAR oder neuer Selektivverträge (z. B. Verträge nach §73a-c SGB V).
Begründung:
Mehrkostenvereinbarungen haben sich für Patienten und Zahnärzte bestens bewährt. Neue Festzuschussregelungen oder Selektivverträge (Verträge nach §73c SGB V) wären das falsche Signal zum falschen Zeitpunkt.
Angenommen