2009: 08 HOZ Berichtigung Gebührenkalkulation

Landesversammlung am 26./27. Juni 2009 in Rothenburg ob der Tauber

Wortlaut des Antrags:

Laut Bundesregierung soll dem Punktwert (in der HOZ Stunden-/Minutensatz) die Funktion zukommen, den Wert der zahnärztlichen Leistungen im Preisgefüge anderer Dienstleistungen zu bestimmen.

Die Bundeszahnärztekammer wird aufgefordert für die „betriebswirtschaftliche Kalkulation auf Vollkostenbasis” folgende Zahlen zu Grunde zu legen:

  1. Angenommene Jahresarbeitszeit 1673 h. (statistisches Bundesamt: Jahresarbeitszeit von Vollbeschäftigten)
  2. Die unproduktive Arbeitszeit von 562 h für „Praxisverwaltung und sonstige Arbeitszeit” (KZVB Umfrage) bleibt gleich.
  3. Von der verbliebenen Behandlungszeit von 1111 h /Jahr werden 10% für nicht honorar wirksame Tätigkeiten verbraucht (Patientenwechsel, Smalltalk, Behandlungsplanung, Aufklärung, Dokumentation, Honorarvereinbarung, Erholungspausen, Patient nicht erschienen, u.v.m.). Bleibt eine honorarwirksame Behandlungszeit von 1000 h/Jahr.
  4. Der Unternehmerlohn wird vom Gehalt eines vergleichbaren Beamten (A16) abgeleitet.
  5. Es wird ein notwendiger Praxisgewinn mit einkalkuliert.

Mehrheitlich bei 4 Enthaltungen angenommen