2009: 10 Fortbildungspunkte

Landesversammlung am 26./27. Juni 2009 in Rothenburg ob der Tauber

Wortlaut des Antrags:

Der FVDZ lehnt die im SGB V festgelegte Zwangsfortbildung ab und fordert die Politik auf, die unnötigen Repressalien zurückzunehmen.

Begründung:

Die Pflicht zur Fortbildung ist in der Berufsordnung ausreichend verankert und wird von der Zahnärzteschaft in mehr als ausreichend erfüllt.

Einstimmig angenommen