2009: 10 Fortbildungspunkte
Landesversammlung am 26./27. Juni 2009 in Rothenburg ob der Tauber
Wortlaut des Antrags:
Der FVDZ lehnt die im SGB V festgelegte Zwangsfortbildung ab und fordert die Politik auf, die unnötigen Repressalien zurückzunehmen.
Begründung:
Die Pflicht zur Fortbildung ist in der Berufsordnung ausreichend verankert und wird von der Zahnärzteschaft in mehr als ausreichend erfüllt.
Einstimmig angenommen