2013: 05 Keine Substitution zahnärztlicher Leistungen

Landesversammlung Bayern 27.04.2013 in Rieden

Antrag

Die Landesversammlung des FVDZ Bayern fordert den vollständigen Erhalt der im Zahnheilkundegesetz festgeschriebenen zahnmedizinischen Kompetenzen der Zahnärzte und lehnt jeden Versuch der Abwertung der Approbation durch Substitution originär zahnmedizinischer Leistungen ab.

Begründung

Der im Zahnheilkundegesetz und in der Bundesärzteordnung festgeschriebene Grund-satz, der persönlichen Leistungserbringung besagt, dass die Durchführung von medi-zinischen Heilbehandlungen nur Ärzten und Zahnärzten vorbehalten ist. Dies dient vor allen Dingen dem Patientenschutz, der gerade durch das neue Patientenrechtegesetz besondere Beachtung findet.

Somit dürfen ärztliche und zahnärztliche Behandlungen nicht durch Dritte substituiert werden.

 

Einstimmig angenommen