2013: 08 Aufwandsentschädigung des geschäftsführenden Landesvorstandes

Landesversammlung Bayern 27.04.2013 in Rieden

Antrag

Die Landesversammlung Bayern des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte möge beschließen:

Der Landesvorsitzende erhält ab 1.1.2013 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.200,00 €, seine beiden Stellvertreter von je 800,00 €. Sollte beim Empfänger durch die Zahlungen des FVDZ eine Umsatzsteuerpflicht entstehen, wird die dadurch entstehende Umsatzsteuer erstattet. Auf die Einrede der Verjährung wird ausdrücklich verzichtet.

Begründung

Die vom Bundesministerium für Finanzen beschlossenen Änderungen zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG  (angemessene Entschädigung für Zeitversäumnis) macht Konkretisierungen bzw. Ergänzungen der Ordnung für Aufwandsentschädigungen erforderlich und führt zur Umsatzsteuerpflicht der Zahlungsempfänger. Die Erhöhung der Beträge soll diese Umsatzsteuerpflicht kompensieren.

 

Einstimmig angenommen