2014: 08 Angestellte Zahnärzte sind Freiberufler im Sinne des EStG

Antrag

Die Landesversammlung Bayern des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) stellt fest: Angestellte Zahnärzte sind Freiberufler im Sinne des EStG.

Begründung

Das BSG hat in seinem Urteil vom 03.04.2014 klargestellt, dass es die sogenannten Syndicus–Anwälte (angestellte Anwälte eines Unternehmens) nicht als freiberuflich tätige Anwälte einstuft, weil sie in ihrer Tätigkeit weisungsgebunden durch den Arbeitgeber handeln.

Im Gegensatz zu den Syndicus-Anwälten sind angestellte Zahnärzte jedoch in ihrer beruflichen Tätigkeit nicht weisungsgebunden. Sie erbringen ihre Leistungen persönlich und fachlich unabhängig nach bestem Wissen und Gewissen und allein im Interesse des Patienten bzw. der Allgemeinheit. Ihre hohe Professionalität und Qualität auf der Basis einer gründlichen Ausbildung und ihre persönliche Integrität und fachliche Unabhängigkeit sind wesentliche Merkmale des Freien Berufs. Dieses Vertrauensverhältnis wird insbesondere durch die besondere Verschwiegenheitsverpflichtung der Zahnärzte untermauert.

Bei 5 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen